Ursprünglich wurde die private Berufsunfähigkeitsversicherung als Annex zur Lebensversicherung verkauft (sog. Berufsunfähigkeitszusatzversicherung, kurz: BUZ). Ein Leistungsbaustein war damals die Übernahme der zum Teil nicht ganz niedrigen Prämienzahlungen zu der kapitalbildenden Lebensversicherung, mit der sie vertrieben wurde.
Mittlerweile gilt dieses Versicherungsprodukt als zentrales Element zur Absicherung biometrischer Risiken gegen krankheitsbedingten Leistungsausfall. Sie wird heute selbstständig als Berufsunfähigkeitsversicherung (kurz: BU-Versicherung) angeboten. Ihr zentrales Leistungsversprechen ist die Gewährung einer, bei Antrag auf Versicherungsschutz festzulegenden, Rentenhöhe.
Der versicherte Beruf ist weder ein abstrakt definiertes Berufsbild, noch der Beruf, den der Versicherte bei Abschluss der Versicherung ausgeübt hat, sondern das konkrete und damit dynamische Tätigkeitsprofil, so wie es vor Eintritt des Versicherungsfalls ausgestaltet ist. Der Versicherer muss die Rente gewähren, wenn der Versicherte seinen Beruf in einem bestimmten quantitativen Umfang (regelmäßig: 50 %) gesundheitsbedingt nicht mehr ausüben kann.
Ergänzend kann in den Versicherungsbedingungen definiert werden, dass der Versicherer zur Vermeidung seiner Leistungspflicht den Versicherten auf eine andere, sozial gleichwertige Tätigkeit, konkret oder abstrakt, verweisen kann.