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Straftat

Informationen
23.06.2026

Eine Straftat ist eine rechtswidrige und schuldhafte Handlung, die mit einer Strafe bedroht ist und „deren Tatbestand in einem Gesetz mit Strafe bedroht ist. Dies kann sowohl im Strafgesetzbuch (StGB) oder in strafrechtlichen Nebengesetzen geschehen.

Einteilung nach § 12 StGB: Verbrechen und Vergehen

Nach § 12 StGB unterscheidet das Gesetz zwei Kategorien von Straftaten:

  • Verbrechen sind rechtswidrige Taten, die im Mindestmaß mit einer Freiheitsstrafe von einem Jahr oder mehr bedroht sind.
  • Vergehen sind rechtswidrige Taten, die im Mindestmaß mit einer geringeren Freiheitsstrafe oder mit Geldstrafe bedroht sind.

Die genaue Strafzumessung hängt von den Umständen des Einzelfalls ab, zu denen z.B. auch die Schwere der Tat die individuelle Schuld des Täters zählen. So können z.B. auch die Beweggründe des Täters oder das Nachtatverhalten (§ 46 StGB) ebenfalls eine Rolle spielen.

Diese Einteilung ist praxisrelevant, weil sich daran unter anderem unterschiedliche Rechtsfolgen knüpfen. So ist z.B. der Versuch bei einem Verbrechen stets strafbar, beim einem Vergehen hingegen nur wenn das Gesetz (§ 23 Abs. 1 StGB) oder besonderer Verfahrensvorschriften dies ausdrücklich bestimmen.

Die Höchststrafe ist in dem jeweiligen Tatbestand festgelegt.

Abgrenzung zur Ordnungswidrigkeit

Bei Straftaten und Ordnungswidrigkeiten handelt es sind um zwei grundlegend verschiedene Kategorien von Rechtsverstößen.

StraftatOrdnungswidrigkeit
RechtsfolgeStrafe (Freiheitsstrafe oder Geldstrafe)Geldbuße
UnrechtsgehaltKriminelles UnrechtGeringerer sozialethischer Unwert
ZuständigkeitStaatsanwaltschaft, StrafgerichtVerwaltungsbehörde (Bußgeldbehörde)
RegistereintragBundeszentralregisterKein Registereintrag
RechtsgrundlageStGB und NebengesetzeOWiG und Nebengesetze

Straftaten werden als kriminelles Unrecht eingestuft und durch Strafgerichte verfolgt.

Ordnungswidrigkeiten gelten dagegen als weniger schwerwiegende Rechtsverstöße und werden regelmäßig von Verwaltungsbehörden geahndet werden. Der Begriff der Ordnungswidrigkeit ist in § 1 OWiG definiert.

Formales Abgrenzungskriterium

Der Gesetzgeber entscheidet durch die jeweilige Rechtsfolge, ob ein Verhalten als Straftat (mit hohem sozialethischen Unwert) oder als Ordnungswidrigkeit (ohne kriminellen Unrechtsvorwurf) einzustufen ist. Sieht ein Gesetz eine Strafe vor, handelt es sich um eine Straftat. Ist lediglich eine Geldbuße vorgesehen, handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit.

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Dr. Wolf-Henning Hammer

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