Achtung, Abstand, Anscheinsbeweis!
...dass der Auffahrende den Unfall schuldhaft verursacht hat, weil er entweder den erforderlichen Sicherheitsabstand nicht eingehalten hat, unaufmerksam oder aber mit einer den Straßen- und Sichtverhältnissen unangepassten Geschwindigkeit gefahren ist....