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Führerscheintourismus: Teurer Irrweg statt Abkürzung

VG Trier, Beschluss vom 22.02.2016, AZ. 1 L 270/16.TR

Kommt man im Ausland unkompliziert an eine neue Fahrerlaubnis, mit der man auch im Inland fahren darf, nachdem die hiesige entzogen worden ist?
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03.08.2026
ca. 4 Minuten
Mann recherchiert EU-Führerschein an Ländergrenze
Titelbild: KI-generiert

Wer seine Fahrerlaubnis verloren hat – häufig nach einer Trunkenheitsfahrt und mit der Aussicht auf eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) –, stößt bei der Suche nach einer schnellen Lösung im Internet schnell auf Angebote, die angeblich weiterhelfen. Unter Stichworten wie „EU-Führerschein ohne MPU“ wird eine sofort gültige ausländische Fahrerlaubnis versprochen, die dann natürlich auch in Deutschland genutzt werden darf.

Neben unseriösen Angebote finden sich auch echte Fahrschulen, die Fahr- und Ausbildungsstunden mit abschließender Führerscheinprüfung anbieten. Das klingt dann verlockend, führt dann aber mit einem Scheinwohnsitz regelmäßig in eine rechtliche Sackgasse. Und diese Sackgasse wird enger – auch auf europäischer Ebene.

Das Wohnsitzprinzip: Der wunde Punkt

Grundsätzlich gilt, dass eine EU- oder EWR-Fahrerlaubnis in Deutschland anerkannt wird. Voraussetzung ist aber, dass der Inhaber bei der Erteilung seinen ordentlichen Wohnsitz im Ausstellerstaat hatte (§ 28 FeV). Ein bloß gemeldeter „Scheinwohnsitz“ genügt nicht. Erforderlich sind vielmehr echte persönliche oder berufliche Bindungen an den Ort, was wiederum in der Regel ein Aufenthalt von mindestens 185 Tagen im Jahr voraussetzt. Wer weiterhin in Deutschland lebt und im Ausland nur eine Adresse vorhält, bekommt Probleme.

Umtausch und Umschreibung heilen den Mangel nicht

Der oft gehörte Trick, den „mangelbehafteten“ Führerschein später in einem dritten Staat „umzutauschen“, verfängt nicht. Das Bundesverwaltungsgericht hat diesbezüglich entschieden, dass der Wohnsitzmangel im umgetauschten Führerschein fortwirkt (BVerwG, Urt. v. 05.07.2018, Az. 3 C 9.17). Denn der Umtausch ist keine bloße Umschreibung eines Dokuments, sondern eine eigenständige Erteilung einer Fahrerlaubnis, auf die das Wohnsitzerfordernis (entsprechend) anzuwenden ist (VG Braunschweig, Urt. v. 25.01.2024, Az. 6 A 663/18; VG Trier, Beschl. v. 22.02.2016 – 1 L 270/16.TR). Dies gilt selbst dann, wenn der Inhaber tatsächlich in dem Land wohnt, in dem der Umtausch erfolgt. Wäre es anders, ließe sich das fehlerhafte Dokument über den Umweg eines Umtauschs doch noch inlandstauglich machen.

Deutsche Behörden sind an eine vor einer ausländischen Stelle erbrachte Prüfungsleistung weder gebunden, noch müssen sie sie übernehmen (VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 11.11.2024, Az. 13 S 1335/23). Die hohen Anforderungen an den Eignungsnachweis – insbesondere die MPU – lassen sich auf diesem Weg nicht umgehen. Webseiten, die vollmundig den Erwerb einer Fahrerlaubnis ohne Prüfung oder MPU anbieten, sollte man daher am besten ignorieren.

Denn wenn sich aus einer Auskunft des Ausstellerstaates zweifelsfrei ergibt, dass dort kein ordentlicher Wohnsitz bestand, entfällt die Anerkennungspflicht (BVerwG, Urt. v. 30.05.2013, Az. 3 C 18.12).

Vorsicht vor „Vermittlern“

Wer auf zwielichtige Vermittlungsdienste setzt, setzt auf doppeltes Risiko. Der Bundesgerichtshof bestätigte die Verurteilung eines Anbieters, der gegen eine „Gebühr“ von 1.200 Euro bei der Beschaffung englischer Fahrerlaubnisse „helfen“ wollte, obwohl dieser wusste, dass es ohne Wohnsitz in England nicht ging – Betrug in zahlreichen Fällen (BGH, Beschl. v. 20.07.2021, Az. 4 StR 439/20; Pressemitteilung Nr. 152/21). Die Kunden zahlten und gingen leer aus. Wer am Ende nicht nur mit einem ungültigen Papier, sondern auch ohne Fahrerlaubnis fährt, macht sich zudem strafbar (§ 21 StVG).

Achtung: Die EU zieht nach

In der Vergangenheit endeten Fahrverbote und Entziehungen oft an der Landesgrenze. Das ändert sich jedoch! Gemäß der neuen Führerschein-Richtlinie (EU) 2025/2205 und der begleitenden Richtlinie (EU) 2025/2206 sollen Entzug, Aussetzung oder Einschränkung der Fahrerlaubnis künftig EU-weit wirken. Der Staat, in dem der Verstoß begangen wurde, soll die Entscheidung an den Ausstellerstaat melden, der sie dann ebenfalls umsetzt. Beide Richtlinien sind am 25.11.2025 in Kraft getreten; die Mitgliedstaaten müssen sie bis etwa 2030 in nationales Recht überführen. In Deutschland gilt bereits ein erstes Umsetzungsgesetz (BGBl. 2026 I Nr. 46), in Kraft seit 01.06.2026, das unter anderem § 44 und § 69b StGB anpasst.

Auswandern oder Führerscheintourismus? – Die Unterscheidung machts!

Die grenzüberschreitende Durchsetzung betrifft verhängte Fahrverbote und Entziehungen. Sie nimmt niemandem die Anerkennung einer legal erworbenen EU-Fahrerlaubnis. Wer seinen Lebensmittelpunkt tatsächlich ins Ausland verlegt und dort – nach Ablauf einer etwaigen Sperrfrist – mit echtem Wohnsitz regulär eine Fahrerlaubnis erwirbt, kann sich auch weiterhin auf die gegenseitige Anerkennung berufen. Eine erneute MPU darf dann grundsätzlich nicht verlangt werden (EuGH, Urt. v. 26.04.2012, Az. C-419/10). Zwischen echtem Auswandern und bloßem „Führerscheintourismus“ liegt damit der entscheidende Unterschied.

Zusammenfassung und Fazit

Nach § 28 Abs. 4 FeV wird eine EU- oder EWR-Fahrerlaubnis nicht anerkannt, wenn sie über einen Scheinwohnsitz erworben wurde; die Behörde kann die fehlende Berechtigung durch Verwaltungsakt feststellen.

Vom Führerscheintourismus und dem Erwerb einer ausländischen Fahrerlaubnis über einen Scheinwohnsitz ist dringend abzuraten: Am Ende stehen im Zweifel eine im Inland ungültige Fahrerlaubnis, verlorenes Geld und das Risiko der Strafbarkeit wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis.

Die hohen Anforderungen an den Nachweis der Fahreignung auf Grundlage eines medizinisch-psychologischen Gutachtens lassen sich im Regelfall eben nicht durch den Erwerb einer Fahrerlaubnis außerhalb der EU- und EWR-Staaten umgehen.

Zudem ist es nicht Aufgabe einer deutschen Behörde oder eines deutschen Gerichts, Ermittlungen zum Ablauf und den Ergebnissen eines im Ausland durchgeführten Fahreignungsüberprüfungsverfahrens vorzunehmen, um dem Bewerber um eine deutsche Fahrerlaubnis die gesetzlich vorgesehene Beibringung eines positiven medizinisch-psychologischen Gutachtens zu ersparen. 

Wer die Fahrerlaubnis verloren hat, kommt an einer sauberen Wiedererteilung im Inland – oft samt MPU – nicht vorbei.

Kontaktieren Sie uns! Wir prüfen die Möglichkeiten und begleiten Sie auf Ihrem geraden Weg zurück ans Steuer!

Denn auch hier gilt: Voigt regelt!

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